RKSV – Kartentausch bis 7.6.2025 erforderlich!

Wir möchten Sie über wichtige Informationen zur Bescheinigung von Registrierkassenkarten in Kenntnis setzen.

Für den Einsatz der Chip-Karten im Rahmen der Registrierkassensicherheitsverordnung muss eine aktive Bescheinigung vorliegen (§12 RKSV), weswegen SmartCards des Typs ACOS-ID 2.1. ab dem 07.06.2025 nicht mehr zur Signatur im Rahmen der RKSV verwendet werden dürfen. In Abstimmung mit dem BMF können die ACOS-ID 2.1 Karten verwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – vorausgesetzt eine bereits erfolgte Vorbestellung der neuen Karten kann nachgewiesen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

ACHTUNG: die neuen Karten können derzeit von A-Trust noch nicht geliefert werden und wir haben noch keine Preisauskunft – bitte melden Sie sich trotzdem bei uns zur Bestellung der neuen Karte!

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